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Claudia Bettendorf - Rechtsanwältin

Markenrecht

Im Vordergrund steht die individuelle Vertretung und Beratung in- und ausländischer Mandanten auf dem Gebiet des Markenrechts.

Die Kanzlei Claudia Bettendorf bietet kompetente und kreative strategische Beratung hinsichtlich der Schutzfähigkeit, der Anmeldeoptionen und der Kostenoptimierung Ihrer Marken und Geschmacksmuster.

Rechtsanwältin Claudia Bettendorf ist direkte Ansprechpartnerin für alle Belange Ihrer Schutzrechte von Recherchen über die Ausarbeitung, Einreichung bis zur Eintragung sowie Verteidigung und Verlängerung von Marken und Geschmacksmustern.

Recherchen

Alle relevanten Recherchen zur Analyse der Schutzrechtssituation wie Identitätsrecherchen, Ähnlichkeitsrecherchen und Recherchen nach Drittrechten werden durchgeführt und aufgrund der Ergebnisse werden Handlungsmöglichkeiten geprüft und präsentiert.

Vorbereitung, Ausarbeitung, Einreichung, Begleitung der Anmeldung bis zur Eintragung

Ein Tätigkeitsschwerpunkt beinhaltet die Vorbereitung, Ausarbeitung und Einreichung von Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen in Deutschland, in Europa, auf nationaler und internationaler Ebene. Die Kanzlei führt die Verfahren von der Anmeldung bis zur Eintragung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) sowie der World Intellectual Property Organization (WIPO)durch.

In den betreffenden Ländern weltweit werden erfahrene kompetente ausländische Anwälte mit der erforderlichen Vertretung vor Ort beauftragt.

Beratung und Betreuung erfolgt hinsichtlich nationaler Markenrechte, internationaler Markenrechte, Unionsmarken, Geschmacksmuster sowie Nutzungs- und Lizenzverträgen.

Überwachung

Die Beratungstätigkeit umfasst ebenso die Durchsetzung und Verteidigung von Markenrechtsansprüchen. Dies beinhaltet insbesondere die Überwachung Ihrer Marken auf gegnerische Marken und Schutzrechte, um im Bedarfsfall gegen diese vorgehen zu können. Eventuelle rechtliche Schritte sind Widerspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren sowie Löschungsverfahren.

Einvernehmliche Konfliktlösung

Bei kollidierenden Interessen ist es häufig ratsam, sich einvernehmlich zu einigen. Kompetente abwägende Beratung und Beurteilung der Konfliktsituation stehen hierbei im Vordergrund. Dies mündet vielfach in der Verhandlung und dem Abschluss einer Abgrenzungsvereinbarung zwischen den Parteien.

Verlängerungen

Zur fortlaufenden Aufrechterhaltung der Schutzrechte ist in regelmäßigen Abständen eine Gebühr zu bezahlen.Hierzu werden regelmäßig rechtzeitige Informationen vor Fälligkeit im Zusammenhang mit Zahlungsfristen, Gebührenzahlungen, der Höhe der Gebühren, und des Gebührentransfers zur Verfügung gestellt.